Kosten und Abrechnung

Dauer und Kosten einer osteopathischen Behandlung

Die meisten Krankenkassen erkennen mittlerweile die osteopathische Behandlung als alternative Heilmethode zur Schulmedizin an. Die Übernahme der Kosten für osteopathische Behandlungen ist je nach Krankenversicherung individuell geregelt. Teilweise werden die Behandlungskosten voll erstattet, bezuschusst oder sind vom Patienten selbst zu tragen.

 

Informieren Sie sich bitte hierzu im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung.

 

Dauer:      60 Minuten

Kosten:     ca. 100,00€

 

Da die osteopathische Behandlung individuell an den Patienten angepasst wird, können Dauer und Kosten der Behandlung im Einzelfall abweichen. Die angegebenen Richtwerte variieren im Rahmen der Behandlung geringfügig.

Gesetzliche Krankenkassen

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten bei Einhaltung der individuellen Vorgaben anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung der Modalitäten an die Beratungsstelle Ihrer Krankenkasse und erfragen Sie dort direkt die Erstattungsfähigkeit von osteopathischen Behandlungen.

 

Die Modalitäten sind bei den meisten Krankenkassen sehr ähnlich:

  • Die osteopathische Behandlung soll von einem Arzt (Hausarzt, Orthopäden, Internisten, Gynäkologen, Neurologe etc.) empfohlen werden.
     
  • Die osteopathische Behandlung muss von einem qualifizierten Therapeuten (Heilpraktiker oder Arzt) durchgeführt werden.
     
  • Der Therapeut muss Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung besitzen, die zum Beitritt in einen Berufsverband für Osteopathen berechtigt (d.h. ein Nachweis über eine abgeschlossene osteopathische Ausbildung mit einer Dauer von mindestens 1350 Stunden).

Privatpatienten bzw. private Zusatzversicherungen

Die meisten privaten Krankenkassen bzw. private Zusatzversicherungen erstatten die Kosten der osteopathischen Behandlung im Rahmen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker ganz oder teilweise. Dabei wird nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis (GebüH) abgerechnet, d.h. Sie erhalten nach erfolgter Behandlung eine Rechnung nach GebüH ausgestellt, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.

Beihilfepatienten

In NRW erstattet die Beihilfe in der Regel die Kosten der osteopathischen Behandlung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dabei gibt es Unterschiede bei Versicherten der Landesbeihilfe, Bundesbeihilfe und der Postbeihilfe. Bitte teilen Sie uns vor der ersten Behandlung mit, welcher Gebührensatz angewendet werden soll, damit wir die Rechnung entsprechend ausstellen können.

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